Der Aufgabenbereich Stadtplanung ist im technischen Dezernat organisatorisch dem Fachbereich 6 Stadtplanung und Bauordnung zugeordnet. Die Arbeitsschwerpunkte sind; die Bauleitplanung, sie steuert die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb der Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), sowie die Stadtentwicklungsplanung, die konzeptionelle Verkehrsplanung und der Denkmalschutz/Denkmalpflege (Untere Denkmalbehörde) .
Im Rahmen der Stadtplanung sind vielfäligte Rechtsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und Erlasse zu beachten, vorhandene Strukturen und Gegebenheiten zu berücksichtigen, insbesondere aber auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu bedenken. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vorgaben, Meinungen und Bedürfnisse findet im Planungsprozess eine Gewichtung und Abwägung statt, werden mögliche Auswirkungen analysiert, die sich aus den verschiedenen Alternativen oder Varianten ergeben, um letztendlich für das Allgemeinwohl die beste Lösung zu finden. Dieser Prozess findet in öffentlichen Verfahrensschritten statt, er wird durch die politischen Gremien überprüft und die abschließende Entscheidung wird durch den Rat der Stadt getroffen.
Aufgrund des komplexen Aufgabenfeldes ist die Bearbeitung themen- und ortsteilbezogen verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeordnet. Sie stehen für städtebauliche Beratungen und Auskünfte zur Verfügung.
Kontakt: 6/10 Stadtplanung
Für planungs- bzw. baurechtliche Fragen zu konkreten Bauvorhaben
Kontakt: 6/30 Bauordnung