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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb der Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan, der als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet werden kann, und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Grundgesetz wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Selbstverwaltungsgarantie). Hieraus ergibt sich auch eine Planungshoheit der Gemeinde, aufgrund derer die Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt werden.

Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden (Baugesetzbuch). Zum Einblick in das Verfahren trägt das folgende Schema bei. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen zum Verfahren wünschen, klicken Sie bitte hier.

Schematischer Verfahrensablauf bei der Aufstellung oder Änderung
von Bauleitplanungen 

Aufstellungsbeschluss
( Planungs- und Verkehrsausschuss / Rat)

Erarbeitung und Freigabe des Vorentwurfs
( Verwaltung / Planungs- und Verkehrsausschuss )

 Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Verwaltung)

1. Stufe der Bürgerbeteiligung zur frühzeitigen Information über die Planungsabsichten der Stadt und Gelegenheit, die Planung mit der Verwaltung zu erörtern und sich schriftlich oder mündlich zu äußern.

Überarbeitung und Freigabe des Planentwurfs
(Verwaltung / Planungs- und Verkehrsausschuss / Rat)

Offenlegung des Planentwurfs für Bürgerinnen/Bürger und Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Verwaltung)

2. Stufe der Bürgerbeteiligung zur Information über die konkreten Planinhalte (Planentwurf). Während der Planauslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu der Planung vorbringen.

Beschluss/Satzungsbeschluss
(Planungs- und Verkehrsausschuss / Rat)

Ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung/des Beschlusses und Inkrafttreten des Planes
(Verwaltung)

Inkraftgetretene Pläne können während der Öffnungszeiten im Rathaus bei der Bauaufsicht eingesehen werden.