Der Personalrat

Zusammensetzung:

Der Personalrat der Stadtverwaltung Sankt Augustin besteht aus 11 Mitgliedern, davon sind zwei Beamte und neun sind Arbeitnehmer. Vier Personalratsmitglieder bilden den Vorstand. Die Amtszeit des Personalrates beträgt in der Regel vier Jahre. Die jetzige Wahlperiode endet spätestens am 30.06.2012.

Aufgaben:

Die Aufgaben des Personalrates richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Danach hat der Personalrat u. a. die Aufgabe

Eine Reihe von Personal- und organisatorischen Angelegenheiten kann nur mit Zustimmung des Personalrates getroffen werden. Bei anderen Maßnahmen wirkt der Personalrat mit, in dem er Vorschläge unterbreitet und Einwendungen erheben kann. In bestimmten Fällen ist der Personalrat nur anzuhören. Die einzelnen Beteiligungstatbestände sind in den §§ 72 ff des Landespersonalvertretungsgesetzes geregelt.

Vorsitzender des Personalrates ist:

Thomas Brieger, Beamtenvertreter, Personalratsbüro, Zimmer 520a,
Tel.: 02241/243-289, Fax: 02241/243-77289
Email: thomas.brieger@sankt-augustin.de  

1. stellvertretender Vorsitzender ist:

Ralf Rüdebusch, Arbeiternehmervertreter, Personalratsbüro, Zimmer 520a,
Tel: 02241/243-289; Fax: 02241/243-77289
Email: r.ruedebusch@sankt-augustin.de 

2. stellvertrender Vorsitzender ist:

Frank Brambach, Beamtenvertreter, Fachbereich 1, Tel.: 243-314

Weiteres Vorstandsmitglied ist:

Britta Steinbeck, Arbeitnehmervertreterin, Fachdienst 6/30, Tel.: 02241/243-277

Stand: Juli 2008