Der Personalrat der Stadtverwaltung Sankt Augustin besteht aus 11 Mitgliedern, davon sind zwei Beamte und neun sind Arbeitnehmer. Vier Personalratsmitglieder bilden den Vorstand. Die Amtszeit des Personalrates beträgt in der Regel vier Jahre. Die jetzige Wahlperiode endet spätestens am 30.06.2012.
Die Aufgaben des Personalrates richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Danach hat der Personalrat u. a. die Aufgabe
Eine Reihe von Personal- und organisatorischen Angelegenheiten kann nur mit Zustimmung des Personalrates getroffen werden. Bei anderen Maßnahmen wirkt der Personalrat mit, in dem er Vorschläge unterbreitet und Einwendungen erheben kann. In bestimmten Fällen ist der Personalrat nur anzuhören. Die einzelnen Beteiligungstatbestände sind in den §§ 72 ff des Landespersonalvertretungsgesetzes geregelt.
Thomas Brieger, Beamtenvertreter, Personalratsbüro, Zimmer 520a,
Tel.: 02241/243-289, Fax: 02241/243-77289
Email: thomas.brieger@sankt-augustin.de
Ralf Rüdebusch, Arbeiternehmervertreter, Personalratsbüro, Zimmer 520a,
Tel: 02241/243-289; Fax: 02241/243-77289
Email: r.ruedebusch@sankt-augustin.de
Frank Brambach, Beamtenvertreter, Fachbereich 1, Tel.: 243-314
Britta Steinbeck, Arbeitnehmervertreterin, Fachdienst 6/30, Tel.: 02241/243-277
Stand: Juli 2008