Karnevalsumzüge 2012

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Bundesfreiwilligendienst-stelle schnellstmöglich zu besetzen!

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Zu Ihrer Sicherheit: Baumfällungen

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Wertstofftonnen kommen bald nach Sankt Augustin

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Tipps der Polizei NRW gegen Wohnungseinbrüche 

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Lehrkraft für das Fach Violine

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung:

Die Wohnberechtigungsbescheinigung gibt dem/der Wohnungssuchenden das Recht, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Sie wird grundsätzlich allgemein für eine noch unbestimmte Wohnung ausgestellt, die darin nach ihren Merkmalen wie Größe, Alter und Zweckbestimmung für bestimmte Personenkreise beschrieben wird. Mit der Ausstellung der Bescheinigung erhält der/die Wohnungssuchende also noch keine Wohnung, sondern lediglich einen Eignungsschein, mit dem er/sie sich auf dem Markt der Sozialwohnungen eine passende Wohnung suchen und sich um diese bei dem Verfügungsberechtigten bewerben kann, wobei in Sankt Augustin alle Sozialwohnungen über den Fachdienst Wohnen vergeben werden.

Die Bescheinigung ist einem/einer Wohnungssuchenden auf Antrag zu erteilen, wenn das Gesamteinkommen die sich aus § 13  WFNG NRW ergebende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Hierfür ist eine Einkommenserklärung gemäß amtlichen Muster auszufüllen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Wohnungssuchende.

Nicht antragsberechtigt sind:       
- Ausländer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung,
- Nato-Angehörige, und
- Asylbewerber.

Notwendige Unterlagen/Angaben:

Einkommenserklärung gemäß Muster, welche in der Regel vom Arbeitgeber auszufüllen ist
(im übrigen Angabe aller Einkünfte, Nachweise ggf. in Kopie),

Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich des WBS:

Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt für die Dauer eines Jahres. Der von einer zuständigen Stelle in Nordrhein- Westfalen allgemein ausgestellte WBS berechtigt nur in NRW zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.

Gebührenpflicht:

Für den Wohnberechtigungsschein ist je nach Einkommen eine Gebühr bis zu 10,00 EUR zu entrichten. Sozialhilfeempfänger/innen sind von der Gebühr befreit.

Rechtsgrundlagen:

- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
   (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

Bearbeitungsdauer:

ca. ein bis zwei Wochen

Sofern sie sich auf die Liste der Wohnungssuchenden im sozialen Wohnungsbau in Sankt Augustin bewerben möchten, übersenden Sie uns folgenden Vordruck - Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden in der Stadt Sankt Augustin

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Soziales und Wohnen/Fachdienst Wohnen. Bitte klicken Sie hier.